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Die häufigsten Fragen zu den Themen Entsorgung und Recycling

Wann muss ich die Benutzungsgebühr von CHF 5.– bezahlen und wann fallen zusätzliche Kosten an?
Die Benutzungsgebühr von CHF 5.– bezahlen Sie, wenn Sie ausschliesslich sortenreines Recyclingmaterial entsorgen wollen, welches anderswo kostenlos abgegeben werden kann (z. B. mit den Strassensammlungen, an Quartiersammelstellen oder im Detailhandel).

Zusatzkosten bezahlen Sie, sobald Sie kostenpflichtige Abfälle (siehe Entsorgungsparks) entsorgen möchten. In diesem Fall ist die Benutzungsgebühr bereits gedeckt und muss nicht nochmals bezahlt werden.

Elektrogeräte: Weshalb muss ich für das Entsorgen von Elektrogeräten eine Benutzungsgebühr von CHF 5.– bezahlen? Beim Kauf dieser Geräte habe ich doch bereits eine vorgezogene Recyclinggebühr bezahlt.

Wir sind primär nicht für die Entsorgung von Elektrogeräten zuständig. Für die Rückgabe von solchen Geräten ist hauptsächlich der Detailhandel zuständig – auch wenn Sie im Gegenzug kein neues Gerät kaufen.
Wir bieten diesen Service aber gerne denjenigen Personen an, welche z. B. umziehen oder ihren Haushalt entrümpeln wollen. In diesem Fall ist eine einmalige Benutzungsgebühr von CHF 5.– zu bezahlen.

Wenn ich Recycling-Material zusammen mit Sperrgut zur KVA Horgen bringe, muss ich es sortieren?
Ja, gerne. Wir sind froh, wenn Sie das Recycling-Material weiterhin sortieren, weil es sonst direkt verbrannt und nicht rezykliert würde.

Muss ich meinen brennbaren Abfall vor der Anlieferung sortieren?

Nein, grundsätzlich nicht. Wir sind jedoch froh, wenn sie Recycling-Material separiert anliefern, da sonst auch dieses direkt verbrannt und nicht rezykliert wird. Sortiert werden müssen aber in jedem Fall Metall, Bauschutt, Elektroschrott und Sonderabfälle.

Wo kann ich überall Sperrgut-Gebührenmarken kaufen?
Die Sperrgut-Gebührenmarken können Sie im Detailhandel wie auch bei den Gemeinden im Bezirk Horgen (detaillierte Infos finden Sie auf Ihrer Gemeinde-Website) sowie im Entsorgungspark Horgen kaufen.

Weshalb wurde mein schwarzer Kehrichtsack, versehen mit einer Sperrgut-Gebührenmarke, nicht mitgenommen?

Die Sperrgut-Gebührenmarken gelten nur für sperrige Ware, welche nicht in einem Gebührensack entsorgt werden kann.

Was darf als Sperrgut an die Strasse gestellt werden?
Sperrgut kann zusammen mit dem Hauskehricht am Kehrichtsammeltag bereitgestellt werden. Das Sperrgut muss dazu mit genügend Gebührenmarken versehen werden.
Zugelassen sind sperrige, brennbare Einzelstücke (max. 150 x 100 x 100 cm, pro 10 kg eine Sperrgutmarke, max. aber 20 kg).

Schwarze Abfallsäcke dürfen nicht mit Sperrgut-Gebührenmarken bereitgestellt werden. 

Holt die KVA Horgen Sperrgut bei mir zu Hause ab (Wohnungsräumungen)?
Nein, die KVA Horgen hat keine eigenen Fahrzeuge. Wenden sie sich bitte an ein lokales Transportunternehmen (siehe Entsorgungsdienste).

Was kann ich machen, wenn der Gebührensack reisst?
Defekte Gebührensäcke können per Post an die Produzentin (Petroplast AG, Ampèrestrasse 1, 9323 Steinach, Telefon 071 544 14 00) gesendet werden. Diese ersetzt die fehlerhaften Gebührensäcke kostenlos und erstattet Ihnen auch das Porto zurück.
Gebührensäcke, welche auf Grund von unverhältnismässigem Stopfen reissen, werden nicht ersetzt.

Mein Container ist kaputt, was nun?
Eventuell kann der Container noch repariert werden. Wenn nicht, dann empfehlen wir, einen neuen Container, am besten aus Kunststoff, zu kaufen.
Bitte beim Kauf darauf achten, dass dieser eine Kammschüttung und eine Norm von DIN EN 840 hat. Ein solcher kann z. B. bei unserer Transportfirma Obrist via Online-Shop bestellt werden.

Wie entsorge ich vertrauliche Akten?
Sie können vertrauliche Akten sowohl lose als auch in Ordnern, Schachteln etc. entsorgen. Melden Sie die Entsorgung vertraulicher Akten bei der Einfahrt an und wenden Sie sich anschliessend an den zuständigen Platzwart. Die entsprechende Mulde wird nach dem Ablad direkt geleert und die Akten im Bunker entsorgt. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld, wenn aufgrund hoher Frequenzen eine Wartezeit entstehen sollte.

Altes Benzin kann bei uns entsorgt werden (kostenlos bis 20 kg). Bitte in Behältern oder Gebinden vorbeibringen und abgeben. Auf dem Platz darf nichts umgeleert werden.

Alte Gasflaschen (vom Grill) können bei uns entsorgt werden. Sie können diese aber auch bei der Verkaufsstelle zurückgeben und dort das Depot zurückfordern (sofern Verlustkarte vorhanden). Sie bezahlen dort CHF 10.– für fehlende Deckel.

Druckerpatronen können bei uns einzeln oder auch zusammen mit dem Elektrogerät abgegeben werden. Sie gelten als Sonderabfall und sind für die Bevölkerung im Bezirk Horgen bis 20 kg pro Jahr kostenlos.

Eisenbahnschwellen bis zu einer max. Länge von 2 m können bei uns entsorgt werden. Schwellen, welche von gewerblichen Anlieferern stammen, können nur mit einem Begleitschein für Sonderabfälle entsorgt werden.

Fahrräder können bei uns für eine Mindestgebühr von CHF 30.– bis 180 kg abgegeben werden. Das Soziale Netzwerk Horgen nimmt Fahrräder aber gerne kostenlos entgegen.

Feuerlöscher (Co2, Pulver oder Schaum) können bei uns gegen eine Gebühr von CHF 35.- pro Stück, max. jedoch 12 kg / 12 l entsorgt werden.
Grössere Feuerlöscher oder welche mit Halon gilt Preis auf Anfrage.

Feuerwerk gilt als Sonderabfall und kann von Bewohnerinnen und Bewohnern des Bezirks Horgen bis 20 kg pro Jahr kostenlos abgegeben werden.

Gipskartonplatten, Gips, Glas und Steinwolle nehmen wir nicht entgegen. Diese Materialien können z. B. bei Spross in Zürich oder bei Schneider in Meilen entsorgt werden.

Matratzen gehören nicht in die Altkleidersammlung. Rollen Sie die Matratze so gut es geht zusammen, kleben sie genügend Sperrgut-Gebührenmarken drauf und stellen Sie die Matratze so an den Strassenrand.

Tresore können bei uns abgegeben werden. Ist der Tresor jedoch feuerfest und betonarmiert wird die Entsorgung wegen des Metallgehalts etwas teurer.
Preis auf Anfrage.

Vermissen Sie Ihre Katze oder Ihren Hund?
Wird eine gechippte Katze oder ein gechippter Hund bei der regionalen Tierkörpersammelstelle abgegeben, wird das Tier ca. eine Woche separiert aufbewahrt. In dieser Zeit werden Sie von uns benachrichtigt.
 

Bei ungechippten Tieren ist eine separierte Behandlung aus logistischen Gründen leider nicht möglich. Diese Tiere werden jeweils umgehend entsorgt.
 

Wir empfehlen, alle Tiere chippen zu lassen und bei einer Datenbank wie Amicus oder Anis zu registrieren.

Vermisste Tiere melden:
STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale, Stans
oder unter Telefon 0900 357 358

Tierkrematorium Rüti ZH: Telefon 055 251 56 56 oder www.dicentra.ch


Meine Katze tötet immer wieder mal Mäuse und Vögel. Wie entsorge ich diese Tiere korrekt?

Die toten Tiere gehören auf keinen Fall in den Grünabfall. Sie können diese aber im Gebührensack entsorgen, so werden sie direkt verbrannt.

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